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Lebensmittelzusätze transparenter

Die EU-Kommission hat am 14. November die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen neu geregelt. Nun können sich Verbraucher leichter darüber informieren, welche Zusatzstoffe in ihrem Essen erlaubt sind.

Zusatzstoffe sind Substanzen, die Lebensmittel konservieren, färben oder süßen. Erlaubt sind nur solche, die nicht gesundheitsschädigend sind und einen Vorteil für Verbraucher haben - wie zum Beispiel längere Haltbarkeit. Zwei neue Listen auf der Datenbank der Kommission geben Auskunft darüber.

Die erste gilt ab Juni 2013 für Zusatzstoffe. Hier können Verbraucher erkennen, in welchem Nahrungsmittel diese Stoffe auftauchen. So wird deutlich, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind: zum Beispiel Jogurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frisches Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft. 

Die zweite Liste betrifft Zusätze in Stoffen, die Lebensmitteln beigemischt werden, wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird in den kommenden Wochen gültig. [mbu]


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PM Kommission