Umweltrechtsverstöße: Kommission mahnt unter anderem Deutschland wegen Abfallrecht
Donnerstag, 02. Februar 2012
Die EU-Kommission hat eine ganze Reihe von Verstößen gegen das EU-Umweltrecht angemahnt. Gegen Deutschland gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die EU-Abfallrahmenrichtlinie bisher nicht in nationale Recht umgesetzt wurde. Auch andere Mitgliedstaaten erhielten Mahnschreiben.
Bis zum 12. Dezember 2010 hätte die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht übertragen werden müssen. Deutschland hat das bisher nicht getan, auch 12 andere Staaten müssen noch binnen zweier Monate auf die von der Kommission verschickten "mit Gründen versehenen Stellungnahmen" reagieren (zweiter Schritt im Vertragsverletzungsverfahren). Anderenfalls kann die EU-Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen (dritter Schritt). Der erste Schritt - ein Mahnschreiben - war im Januar 2011 erfolgt. Doch von den 23 angeschriebenen Staaten haben 13 bis heute nicht adäquat reagiert (IP/12/71).
Italien hat die EU-Vorgaben für die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Mineralbergbau noch nicht in nationales Recht umgesetzt und bekam deshalb von der EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Auch Ungarn, Lettland und Polen bekamen Stellungnahmen, vier weitere Staaten bekamen Mahnschreiben (IP/12/69).
Zypern und Griechenland betreiben immer noch Mülldeponien, die gegen EU-Recht verstoßen (IP/12/66). Belgien und Luxemburg haben das EU-Wasserrecht nicht ordnungsgemäß umgesetzt (IP/12/65). Italien hat zwar seine schon einmal von der EU-Kommission bemängelten nationalen Vorschriften zu Umwelthaftung verändert, doch noch immer entspricht die italienische Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie nicht den rechtlichen Vorgaben (IP/12/68).
Frankreich wiederum hat die im EU-Abfallrecht vorgeschriebene Definition von Verpackungen und Verpackungsabfällen nicht ordnungsgemäß in französisches Recht umgesetzt (IP/12/67).
Polen hat gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen. Es geht um das Versäumnis, vor Aufnahme des Tagebaus in einem Natura-2000-Gebiet beim Goplosee im nördlichen Zentralpolen die Umweltfolgen ausreichend zu prüfen (IP/12/70). Polen muss sich außerdem wegen einer anderen Rechtsangelegenheit vor Gericht verantworten: Die Europäische Kommission will das Land vor den Europäischen Gerichtshof zitieren, weil es seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die Biodiversität zu schützen und „alte“ Gemüsesorten zu erhalten. damit hat Polen die Richtlinie 2009/145/EG über Erhaltungssorten von Gemüse nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt (IP/12/49).
Gegen Deutschland laufen zurzeit elf Vertragsverletzungsverfahren. [jg]
Liste aller laufenden Vertragsverletzungsverfahren, sortiert nach Ländern




