Organisatoren müssen nicht für Europäische Bürgerinitiative zahlen
Donnerstag, 25. August 2011
Der neue Entwurf zur Durchführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) in Deutschland sieht vor, dass Organisatoren der Initiative keine Kosten für deren Durchführung zahlen müssen. In einem von EurActiv veröffentlichten Schreiben des Bundesinnenministeriums an den Grünen Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin heißt es wörtlich, dass „den Organisatoren für die Bescheinigung, dass Online-Sammelsysteme den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 entsprechen, keine Kosten entstehen".Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung für einen Gesetzesentwurf zur Europäischen Bürgerinitiative hatte vorgesehen, dass ein Teil der entstehenden Kosten von den Organisatoren getragen werden solle. Dies hatte enorme Proteste von Seiten der Grünen ausgelöst.
Bis zum 1.April 2012 soll die Europäische Bürgerinitiative in allen Mitgliedsstaaten anwendbar sein. Dann können sich EU-BürgerInnen mit dem Vorschlag von Gesetzesinitiativen an die Europäische Kommission wenden und damit direkter Einfluss auf europapolitische Entscheidungen nehmen. [mm]
Schreiben Sarrazin
Artikel EurActiv
DNR Factsheet EBI
(Vierseitiges Hintergrundpapier über Bedingungen, Verfahren und Streitpunkte des neuen Instruments für partizipative Demokratie auf EU-Ebene)




