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Sind Tomaten eine Erfindung?

Das Europäische Patentamt (EPA) hat am 8. November die Entscheidung über das sogenannte Tomatenpatent vertagt. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, ob Pflanzen und Tiere patentiert werden dürfen. 

Nun soll die Große Beschwerdekammer des EPA festlegen, ob Tomatenpflanzen und Tomaten, die durch traditionelle Züchtungsmethoden gewonnen wurden, patentierbar sind. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“ lobte diesen Schritt. „Das Europäische Patentamt hat die Notbremse gezogen“, sagte der Sprecher des Bündnisses, Christoph Then. Der Protest sei erfolgreich gewesen. Allerdings müsse das EPA künftig durch Gerichte und die Politik kontrolliert werden, forderte Then. Kritiker der gängigen Praxis befürchten, dass das Patentrecht dazu mißbraucht wird, um die Grundlagen der Ernährung zu monopolisieren.

Die Firma Unilever hatte gegen das Tomatenpatent Beschwerde eingelegt, woraufhin die Große Beschwerdekammer vergangenesJahr entschied, dass Patente auf Züchtungsverfahren nicht zulässig sind. Am 8. November ging es darum, ob das Erzeugnis, das durch das Verfahren entsteht, patentierbar ist. Konkret um eine Tomate, die einen geringeren Wassergehalt aufweist und damit besser zu Ketchup verarbeitet werden kann. Der Patentinhaber ist das israelische Landwirtschaftsministerium. [mbu]


Bündnis "Keine Patente auf Saatgut"

Europäisches Patentamt