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Ozonschädigende Substanzen - Sondergenehmigungen für 2010

Die EU-Kommission hat für die unter dem Montrealer Protokoll verbotenen Substanzen Mengen festgelegt, die für Labor- und Analysezwecke dennoch verwendet werden dürfen.

Der Beschluss über  die  Zuteilung  von  Mengen  geregelter  Stoffe  außer  Fluorchorkohlenwasserstoffen für das Jahr 2010 ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Benutzt werden die betreffenden Chemikalien unter anderem für toxikologische Untersuchungen, zur  Kalibrierung  von  Geräten,  bei  denen  Brommethan  verwendet  wird, und für Verwendungszwecke innerhalb von Laboren,  für  die keine  technisch  und  wirtschaftlich  realisierbare  Alternative  zur  Verfügung  steht.

Die den im Beschluss namentlich aufgeführten Unternehmen zugeteilten Mengen der Substanzen, die 2010 höchstens für Labor- und Analysezwecke hergestellt oder eingeführt werden dürfen, sind  in einem dritten Anhang aufgeführt, der aber nicht veröffentlicht wurde, da es sich dabei um Betriebsgeheimnisse handele.

Folgende  Verwendungszwecke  gelten  nicht  als  wesentliche  Labor-  und  Analysezwecke:
a)   in  Kühl-  und  Klimageräten  für  Laboratorien,  unter  anderem  in  Labor-Kühlgeräten  wie  Ultrazentrifugen;
b)  zur  Reinigung,  Überarbeitung,  Reparatur  oder  zum  Umbau  von  elektronischen  Bauelementen  oder  Baugruppen;
c)   zur  Konservierung  von  Veröffentlichungen  und  Archiven  und
d)  zur  Sterilisierung  von  Labormaterial. [jg]


Beschluss im Amtsblatt