Ozonschädigende Substanzen - Sondergenehmigungen für 2010
Freitag, 09. Juli 2010
Die EU-Kommission hat für die unter dem Montrealer Protokoll verbotenen Substanzen Mengen festgelegt, die für Labor- und Analysezwecke dennoch verwendet werden dürfen.
Der Beschluss über die Zuteilung von Mengen geregelter Stoffe außer Fluorchorkohlenwasserstoffen für das Jahr 2010 ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Benutzt werden die betreffenden Chemikalien unter anderem für toxikologische Untersuchungen, zur Kalibrierung von Geräten, bei denen Brommethan verwendet wird, und für Verwendungszwecke innerhalb von Laboren, für die keine technisch und wirtschaftlich realisierbare Alternative zur Verfügung steht.
Die den im Beschluss namentlich aufgeführten Unternehmen zugeteilten Mengen der Substanzen, die 2010 höchstens für Labor- und Analysezwecke hergestellt oder eingeführt werden dürfen, sind in einem dritten Anhang aufgeführt, der aber nicht veröffentlicht wurde, da es sich dabei um Betriebsgeheimnisse handele.
Folgende Verwendungszwecke gelten nicht als wesentliche Labor- und Analysezwecke:
a) in Kühl- und Klimageräten für Laboratorien, unter anderem in Labor-Kühlgeräten wie Ultrazentrifugen;
b) zur Reinigung, Überarbeitung, Reparatur oder zum Umbau von elektronischen Bauelementen oder Baugruppen;
c) zur Konservierung von Veröffentlichungen und Archiven und
d) zur Sterilisierung von Labormaterial. [jg]




