Ministerrat will weitere Expertenmeinungen über elektromagnetische Felder
Freitag, 02. Dezember 2011
"Weiteren Konsultationsbedarf mit ExpertInnen" sieht der EU-Ministerrat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz in Fragen Arbeitsschutz und elektromagnetische Felder. Er hat in seiner Sitzung am 1. und 2. Dezember über einen Sachstandsbericht der EU-Kommission zum Thema getagt.
Hintergrund ist die "Klage medizinischer Kreise, die mit der Magnetresonanztomographie (MRT) arbeiten", dass ihre Tätigkeit durch in einer 2004 erlassenen EU-Richtlinie festgelegten Expositionsgrenzwerte "behindert würde". Daraufhin beschlossen EU-Rat und -Parlament, den Stichtag zur Umsetzung der Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) auf den 30. April 2012 zu verlegen. Neue wissenschaftliche Erkenntniss sollten beachtet werden.
Im Juli hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt, der unter anderem die Einführung eines neuen "Orientierungswert" für Sicherheitrisiken enthält, verbindliche Ausnahmen für medizinische Zwecke und Streitkräfte festlegen und besonders gefährdete Gruppen schützen soll.
Der Ministerrat sieht jedoch trotz erheblicher Fortschritte der damit befassten Arbeitsgremien angesichts der komplexen und technischen Unterlagen weiteren Bedarf, Expertenmeinungen hinzuzuziehen. Im Wesentlichen geht es um die Fragen nach der Art, wie Ausnahmen und Einschränkungen beim Kontakt (Exposition) mit elektromagnetischen Feldern ausgedrückt werden sollen, sowie um die verbindlichen Grenzwerte. [jg]
Pressemitteilung EU-Ministerrat
Sachstandsbericht der EU-Kommission (Interinstitutionelles Dossier 2011/0152 (COD))




