Erste REACH-Frist abgelaufen - unregistrierte Stoffe dürfen nicht vermarktet werden
Mittwoch, 01. Dezember 2010
Bis zum 30. November um 24.00 Uhr hatten Unternehmen Zeit, chemische Stoffe, die sie in Mengen von mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr herstellen oder importieren, bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren.
Nicht rechtzeitig registrierte Stoffe dürfen ab heute in der EU nicht mehr hergestellt, importiert oder vermarktet werden. Der Vorgang ist in der Chemikalienverordnung REACH geregelt. Die einzelnen Unternehmen müssen für die Registrierung Stoffdossiers bei der ECHA einreichen, können aber auch miteinander in sogenannten Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) kooperieren, sofern sie denselben Stoff produzieren oder vermarkten.
Weitere Fristen
Bis zum 31. Mai 2013 müssen Unternehmen alle Stoffe registrieren, die in Mengen von 100 bis 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.
Bis zum 31. Mai 2018 gilt das Registrierungsgebot auch für Stoffe mit einer Jahresproduktion von mindestens 1 bis 100 Tonnen. [jg]




