POP-Konvention: Weitere Gefahrstoffe auf der Verbotsliste
Donnerstag, 26. August 2010
Seit heute gelten weitere Substanzverbote und -einschränkungen in der EU-Verordnung über langlebige organische Schadstoffe (persistent organic pollutants - POP). Die Ergänzung der EU-Vorschrift beruht auf der international geltenden Stockholm Konvention (POP-Konvention).
Bei den insgesamt neun neu hinzugekommenen Substanzen, die unter der POP-Konvention verboten sind, handelt es sich hauptsächlich um polybromierte Diphenylether (PBDE) und andere als Pestizid oder Flammschutzmittel genutzte Stoffe. Die Verwendung von Perfluoroctansulfonsäure und ihren Derivate (PFOS) unterliegt in Zukunft Beschränkungen. Für DDT und Hexachlorcyclohexan einschließlich Lindan sollen keine Ausnahmen mehr gelten beziehungsweise gelten nur noch ganz spezifische für Regelungen "besondere Verwendungszwecke" (z.B. DDT als Zwischenprodukt für Dicofol).
Mit diesem Beschluss setzt die EU die Vereinbarungen der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholm Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung um, die vom 4. bis 8. Mai 2009 stattfand. Das Übereinkommen wird von insgesamt 152 Staaten mitgetragen. [jg]
Beschluss vom 24.08.2010 im Amtsblatt der EU: L 223/29




