UN-Konferenz will Quecksilber verbieten - EU mit Führungsstreit
Donnerstag, 10. Juni 2010
ExpertInnen aus über 30 Staaten tagen vom 7. bis 11. Juni in Stockholm, um ein neues Regelwerk für den Umgang mit Quecksilber zu erarbeiten. Unter der Leitung des UN-Umweltprogramms (UNEP) sollen die Verhandlungen 2013 mit einem weitestgehenden Verbot der giftigen Substanz abgeschlossen werden. Die internationalen Teilnehmer wollen zunächst eine Prioritätenliste aufstellen, in der sie den Ersatz von Quecksilber nach Dringlichkeit vorschlagen. Zu den wichtigsten Handlungsfeldern zählen die Goldgewinnung und das Goldhandwerk, die Kohleverfeuerung, die Chlor- und Alkaliherstellung, die Überwachung von Emissionen in Umwelt und Natur sowie Herstellung und Lagerung von Quecksilber und die Entsorgung bzw. Endlagerung.
Die Konferenz in Stockholm, die vom Nordischen Ministerrat ausgerichtet wird, soll die erste in einer Reihe von fünf Verhandlungen sein. Nicht ohne Grund findet sie in Skandinavien statt, gelten die nordischen Länder doch als Vorreiter einer ambitionierten Politik zur Begrenzung des gesundheitsschädlichen Metalls. Im vergangenen Jahr verbot Schweden die Verwendung von Zahnamalgam, ein Gemisch aus Quecksilber und anderen Metallen. Auch in Norwegen ist die quecksilberhaltige Zahnfüllung bereits verboten, denn Quecksilber setzt giftige Dämpfe frei, die das zentrale Nervensystem schädigen und das Lernvermögen einschränken.
Für die EU ist die Konferenz jedoch noch aus einem anderen Grund von Bedeutung: Sie ist eine Feuerprobe für die Handlungsfähigkeit der Union nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Bereits im Vorfeld der Verhandlungen waren sich Kommission und Rat uneins, ob der neue Vertrag der Kommission ein alleiniges Verhandlungsrecht zuspricht oder auch weiterhin geteilte Verhandlungskompetenzen zwischen Rat und Kommission rechtfertigt. Die Streitigkeiten belasten auch die Konferenz, denn die beiden EU-Organe konnten sich bislang auf keine gemeinsame Position einigen, die als legale Basis der Verhandlungen dienen kann. Kommt es zu keiner Einigung, wird womöglich der Gerichtshof über die Sache entscheiden. [at]
Quecksilberkonferenz
Informationen des Nordischen Ministerrats




