Italiens Unfähigkeit in der Müllkrise verstieß gegen Menschenrechte
Donnerstag, 12. Januar 2012
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil bestätigt, dass die italienischen Behörden in der Region Campania gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen haben. 18 AnwohnerInnen hatten geklagt und am Dienstag Recht bekommen.
Der Gerichtshof urteilte, dass die italienischen Behörden gegen Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens - sowie gegen Artikel 13 - Recht auf wirksame Beschwerde - verstoßen haben. Mehrere Jahre, von 1994 bis 2009, herrschte in der Gemeinde Somma Vesuviana eine Art Müllnotstand, einschließlich einer fünfmonatigen Periode, in der überhaupt kein Müll abgeholt wurde.
Die EU-Kommission hatte bereits 2007 ein Verfahren gegen Italien eingeleitet, weil es die Umsetzung der EU-Abfallvorschriften sträflich vernachlässigte (IP/07/935). [jg]




