Überblick
Ob Gammelfleisch im Döner, BSE-Auslöser im Rindfleisch oder Listerien im Käse – immer wieder verunsicherten Lebensmittelskandale in den vergangenen Jahren die europäische Öffentlichkeit und rückten das Thema Verbraucherschutz in den Mittelpunkt des Interesses.
Seit den 70er-Jahren, parallel zur Errichtung des europäischen Binnenmarkts, regelt die EU auch verbraucherschutzrelevante Bereiche. Denn laut Europäischer Kommission sind Binnenmarkt und Verbraucherschutz zwei Seiten derselben Medaille: Der Binnenmarkt habe spürbare Vorteile für die EU-Bürger erzielt, eine Stärkung der Verbraucher soll Funktionieren und Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts verbessern. Neben dem Zweck zur Verbesserung des Binnenmarktes beizutragen, einem seit jeher zentralen Thema der EU, ist das Ziel verbraucherpolitischen Handelns die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dieser Aspekt ist spätestens seit den großen Lebensmittelskandalen in den Blickwinkel der politischen Entscheidungsträger gerückt.
Mit dem Vertrag von Maastricht 1993 wurde Verbraucherschutz Teil der Gemeinschaftspolitiken. Als Querschnittspolitik erstreckt sie sich über viele Bereiche: Maßnahmen zur Wahrung der Verbraucherinteressen umfassen beispielsweise unlautere Geschäftspraktiken, Haustürgeschäfte, Rechte von Reisenden, Garantieregelungen und Etikettierungen.
Aus umweltpolitischer Sicht sind besonders die Vorschriften zur Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie zur Kennzeichnung von energieeffizienten und bestimmten Umweltanforderungen entsprechenden Gütern relevant.
Die aktuelle verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013), die über ein Budget von 157 Millionen Euro verfügt, verfolgt drei Hauptziele:
- Die Stärkung der Verbraucher durch echte Wahlmöglichkeiten, genaue Informationen und transparente Märkte
- Die Verbesserung des Verbraucherwohls in puncto Preis, Qualität, Wahlmöglichkeiten, Vielfalt, Sicherheit und Erschwinglichkeit des Produktes.
- Ein hohes Schutzniveau gegenüber Risiken und Gefahren gegen die sich der Einzelne nicht alleine schützen kann.
Dabei ist es wichtig die effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen Verbraucherverbände einzubeziehen.
Die meisten EU-Verbraucherschutzvorschriften basieren auf dem Grundsatz der „Mindestharmonisierung“, das heißt sie räumen den Mitgliedstaaten das Recht ein strengere Vorschriften als die grundlegenden EU-Vorschriften zu erlassen. 2008 versuchte die Kommission mit dem Vorschlag zur Richtlinie „Rechte der Verbraucher“ den Ansatz der „vollständigen Harmonisierung“ einzuführen. Dieser hätte keinen Raum für weitere Vorschriften auf nationaler Ebene gelassen und löste Kritik bei EU-Regierungen, Europaparlamentariern und Verbraucherverbänden aus, die ein Absinken des Verbraucherschutzniveaus in den Mitgliedstaaten befürchteten. Im April 2010 zog die Kommission ihren Vorschlag deshalb zurück und wird eine high-level-group zur Erarbeitung eines neuen Vorschlags einsetzen.




