Rechtsakte und Soft Law
Inhaltsübersicht
EU-Rechtsakte sind häufig das Resultat langer Verhandlungsprozesse. In der Regel dauert es zwei bis drei Jahre – und manchmal deutlich länger – vom ersten Vorschlag für eine Regelung bis zum fertigen Rechtsakt, der im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Normalerweise startet die EU-Kommission den Prozess mit einem Grünbuch, das eine Konsultation einleitet, woraus wiederum ein Weißbuch folgt, das dann zu einem Aktionsplan führen kann, aus dem schließlich ein Rechtsakt wird. Es kann aber auch ganz anders laufen als in dieser eher idealtypischen Darstellung. Rechtsakte können auch ohne jegliche vorherigen Papiere, Programme oder Pläne entstehen. Umgekehrt wird nicht aus jedem Grünbuch eines Tages eine Richtlinie oder eine Verordnung, und ein Weißbuch kann ebenso in ein freiwilliges Übereinkommen oder eine Selbstverpflichtung münden.
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsakte und „weichen“ Instrumente (Soft Law) der Europäischen Union.




