Gerichtliche Instanzen und Klagearten
Inhaltsübersicht
In der EU gibt es zwei juristische Ebenen: den Gerichtshof (früher: Europäischer Gerichtshof) sowie das Gericht (früher: Gericht erster Instanz). Zusammen mit einigen Fachgerichten spricht man vom Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 19 EUV, Art. 251–281 AEUV).




